Die EU-Richtlinie 2011/65/EU dient der Beschränkung der Verwendung einzelner gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die für Überwachungs- und Kontrollinstrumente geltende RoHS Regelung, so auch für OTT Geräte und Sensoren, sieht ab dem 22. Juli 2017 die vollständige Umsetzung der Richtline vor. Ab diesem Zeitpunkt müssen wir für alle Geräte und Sensoren eine RoHS-Zertifizierung vorweisen. Ab dem 22. Juli ist RoHS auch zwingend ein Bestandteil der CE-Erklärung.
Ohne CE und RoHS dürfen entsprechende Produkte in der EU und in Staaten, die sich der EU-Richtlinie annähern, nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Eine Ausnahme bilden dabei Ersatzteile und Teile, die der Reparatur dienen.
Als Hersteller von Umweltmesstechnik fühlen wir uns schon immer dazu verpflichtet, ausschließlich umweltfreundliche Produkte herzustellen und zu vermarkten. Aus diesem Grund sind diese von Anfang an RoHS-konform und in der EU-Konformitätserklärung verankert.
Zur Umsetzung der RoHS Maßnahmen in unserem Hause, haben wir eine Koordinierungsstelle geschaffen, die alle der insgesamt 30.000 Artikel und Produkte durchleuchtet, geprüft und bei Bedarf Änderungen veranlasst hat.
Wofür steht RoHS?
RoHS bedeutet „Restriction of Certain Hazardous Substances“ also auf Deutsch „Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe“ in Elektro- und Elektronikgeräten. Verankert ist diese Beschränkung in der EU-Richtlinie 2011/65/EU. Ist ein Produkt RoHS-zertifiziert, bestätigt dies, dass der Anteil von umweltschädlichen, schwer entsorgbaren Gefahrenstoffen auf die erlaubte Höchstgrenze beschränkt ist. Beispiele für solche Stoffe sind Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom und Cadmium. Hersteller elektronischer Geräte sind dadurch verpflichtet, auf umweltfreundlichere Alternativen, wie z.B. unverbleite Lötungen, zurückzugreifen.
Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie muss in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden. Dies erfolgt über eine technische Dokumentation gemäß DIN EN 50581-Richtlinie.
Seit 2011 dürfen Hersteller ausschließlich RoHS-zertifizierte Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen. CE siehe auch oben. Sie steht für die Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008, und bestätigt „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
EU-Konformitätserklärung
Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller in der EU oder ein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU, dass ein von ihm auf den Markt gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht.
Die RoHS-Richtlinie ist demnach ein wichtiger Teil der EU-Konformitätserklärung.
Sie haben Fragen oder interessieren sich für weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da!
Einfach eine Email an unsere Produkt Koordinatoring Frau Wölfe senden: e.woelfle@ott.com