Bisher war RoHS für uns nicht zwingend, da wir im Bereich der Überwachungs- und Kontrollinstrumente eine Ausnahmeregelung beanspruchen konnten. Diese Ausnahmeregelung endet zum 22. Juli 2017. Somit müssen wir von da an für alle unsere Sensoren eine RoHS-Zertifizierung vorweisen. Könnten wir das nicht, dürften die Produkte nicht mehr verkaufen. Doch wie gehen wir mit dieser Richtlinie um?
Bisher war RoHS für uns nicht zwingend, da wir im Bereich der Überwachungs- und Kontrollinstrumente eine Ausnahmeregelung beanspruchen konnten. Diese Ausnahmeregelung endet zum 22. Juli 2017. Somit müssen wir von da an für alle unsere Sensoren eine RoHS-Zertifizierung vorweisen.
Könnten wir das nicht, dürften wir die Produkte nicht mehr verkaufen.
Als Hersteller von Umweltmesstechnik fühlen wir uns schon immer dazu verpflichtet, ausschließlich umweltfreundliche Produkte herzustellen und zu vermarkten. Aus diesem Grund sind diese von Anfang an RoHS-konform und in der EU-Konformitätserklärung verankert.
Wofür steht RoHS?
RoHS bedeutet „Reduction of Certain Hazardous Substances“ also auf Deutsch „Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe“ in Elektro- und Elektronikgeräten. Verankert ist diese Beschränkung in er EU-Richtlinie 2011/65/EU. Ist ein Produkt RoHS-zertifiziert, bestätigt dies, dass es frei von umweltschädlichen, schwer entsorgbaren Gefahrenstoffen ist. Beispiele für solche Stoffe sind Blei, Quecksilber und Cadmium. Hersteller elektronischer Geräte sind dadurch verpflichtet, auf umweltfreundlichere Alternativen, wie z.B. unverbleite Lötungen, zurückzugreifen.
Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie muss in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden. Dies erfolgt über eine technische Dokumentation gemäß DIN EN 50581-Richtlinie.
Seit 2011 dürfen Hersteller ausschließlich RoHS-zertifizierte Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Sie steht für die Einhaltung der EU-Verordnung 765/2008, und bestätigt „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
EU-Konformitätserklärung
Mit der EU-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller in der EU oder ein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU, dass ein von ihm auf den Markt gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht.
Die RoHS-Richtlinie ist ein demnach ein wichtiger Teil der EU-Konformitätserklärung.
Sie haben Fragen oder interessieren sich für weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da!